Berufsordnung für Rechtsanwälte
Zweiter Teil - Pflichten bei der Berufsausübung (§§ 2 - 34) |
Dritter Abschnitt - Besondere Berufspflichten bei der Annahme, Wahrnehmung und Beendigung des Mandats (§§ 11 - 18) |
1Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte haben ordnungsgemäße Zustellungen von Gerichten, Behörden und Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten entgegenzunehmen und das Empfangsbekenntnis mit dem Datum versehen unverzüglich zu erteilen. 2Wenn Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bei einer nicht ordnungsgemäßen Zustellung die Mitwirkung verweigern, müssen sie dies der absendenden Stelle unverzüglich mitteilen.
Vorschrift neugefaßt durch das Beschluss der Satzungsversammlung vom 05.12.2022
hilfe und Beratungshilfe § 16aAblehnung der Beratungshilfe § 17Zurückbehaltung vonHandakten § 18Vermittelnde, schlichtende oder mediative Tätigkeit
Rechtsprechung zu § 14 BORA
71 Entscheidungen zu § 14 BORA in unserer Datenbank:
- KG, 27.03.2024 - 2 U 109/22
Hinweise auf die Absicht zur einstimmigen Beschlusszurückweisung bedürfen nicht ...
- AGH Brandenburg, 25.01.2021 - AGH II 1/20
Geldbuße wegen anwaltlicher Pflichtverletzung; Nicht rechtzeitige Zurücksendung ...
- AGH Nordrhein-Westfalen, 07.11.2014 - 2 AGH 9/14
Keine Bekenntnispflicht
Zum selben Verfahren:
- AnwG Düsseldorf, 17.03.2014 - 3 EV 546/12
Anwalt darf auch "nein" sagen
- BGH, 26.10.2015 - AnwSt (R) 4/15
Berufspflichten des Rechtsanwalts: Mitwirkung an Zustellungen von Anwalt zu ...
- AnwG Düsseldorf, 17.03.2014 - 3 EV 546/12
- AGH Nordrhein-Westfalen, 02.02.2024 - 2 AGH 9/23
- AnwG Köln, 21.01.2014 - 10 EV 32/13
Berufsrechte und -pflichten: Pflicht zur Rücksendung eines Empfangsbekenntnisses
- LG Gießen, 01.12.2023 - 9 O 67/22
Zeitpunkt elektronischer Zustellung
- OLG Celle, 02.05.2023 - 5 StS 2/22
Verteidigung; Pflichtverteidiger; Zweck; Beiordnung; funktionstüchtige ...
Zum selben Verfahren: