Nachbarrechtsgesetz
4. Abschnitt - Einfriedigungen, Spaliervorrichtungen und Pflanzungen (§§ 11 - 25) |
1. Abstände (§§ 11 - 22) |
(1) Mit Hecken bis 1,80 m Höhe ist ein Abstand von 0,50 m, mit höheren Hecken ein entsprechend der Mehrhöhe größerer Abstand einzuhalten.
(2) 1Die Hecke ist bis zur Hälfte des nach Absatz 1 vorgeschriebenen Abstands zurückzuschneiden. 2Dies gilt nicht für Hecken bis zu 1,80 m Höhe, wenn das Nachbargrundstück innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile oder im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegt und nicht landwirtschaftlich genutzt wird (Innerortslage).
(3) Der Besitzer der Hecke ist zu ihrer Verkürzung und zum Zurückschneiden der Zweige verpflichtet, jedoch nicht in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September.
baugrundstücken § 19Verhältnis zu landwirtschaftlich nicht genutzten Grundstücken § 20Pflanzungen hinter geschlossenen Einfriedigungen § 21Verhältnis zu Wegen, Gewässern und Eisenbahnen; Ufer- und Böschungsschutz § 22Feststellung der Abstände
Rechtsprechung zu § 12 NRG
17 Entscheidungen zu § 12 NRG in unserer Datenbank:
- OLG Karlsruhe, 15.06.2020 - 12 U 113/19
Nachbarrechtliche Ansprüche in Bezug auf Bepflanzung im Grenzbereich
- OLG Karlsruhe, 07.03.2023 - 12 U 269/22
Nachbarrechtlicher Anspruch auf Kürzung von Gehölzen
- OLG Karlsruhe, 07.05.2020 - 12 U 52/19
Thujen-Bäume ohne Heckencharakter müssen Grenzabstand einhalten!
- OLG Karlsruhe, 25.07.2014 - 12 U 162/13
Grundstückseinfriedung nach dem Nachbarrecht Baden-Württembergs: Einordnung einer ...
- LG Freiburg, 07.12.2017 - 3 S 171/16
Nachbarschutz in Baden-Württemberg: Pflicht zum vorsorglichen Rückschnitt von ...
- VGH Baden-Württemberg, 14.02.2018 - 3 S 920/17
Satzung der Gemeinde zur Änderung örtlicher Bauvorschriften
- BGH, 22.02.2019 - V ZR 136/18
Verjährung des Anspruchs des Grundstückseigentümers auf Zurückschneiden ...
- OLG Stuttgart, 28.07.2016 - 1 U 80/16
Nachbarrecht: Anspruch auf Unterlassung der Errichtung einer Mauer zur Abgrenzung ...
- LG Baden-Baden, 13.02.2017 - 1 S 10/16
Maximale Heckenhöhe?
- LG Freiburg, 05.11.2014 - 3 S 101/14
Anspruch auf Kürzung einer Hecke auf die zulässige Höhe in Baden-Württemberg: ...
Querverweise
Auf § 12 NRG verweisen folgende Vorschriften:
- Nachbarrechtsgesetz (NRG)
- Einfriedigungen, Spaliervorrichtungen und Pflanzungen
- 1. Abstände
- § 13 (Spaliervorrichtungen)
§ 16 (Sonstige Gehölze)
§ 18 (Begünstigung von Weinbergen und Erwerbsgartenbaugrundstücken)
§ 19 (Verhältnis zu landwirtschaftlich nicht genutzten Grundstücken)
§ 20 (Pflanzungen hinter geschlossenen Einfriedigungen)
§ 21 (Verhältnis zu Wegen, Gewässern und Eisenbahnen; Ufer- und Böschungsschutz)