Bürgerliches Gesetzbuch
4. Buch - Familienrecht (§§ 1297 - 1921) |
2. Abschnitt - Verwandtschaft (§§ 1589 - 1772) |
9. Titel - Annahme als Kind (§§ 1741 - 1772) |
I. Annahme Minderjähriger (§§ 1741 - 1766) |
(1) 1Die Annahme als Kind ist zulässig, wenn sie dem Wohl des Kindes dient und zu erwarten ist, daß zwischen dem Annehmenden und dem Kind ein Eltern-Kind-Verhältnis entsteht. 2Wer an einer gesetzes- oder sittenwidrigen Vermittlung oder Verbringung eines Kindes zum Zwecke der Annahme mitgewirkt oder einen Dritten hiermit beauftragt oder hierfür belohnt hat, soll ein Kind nur dann annehmen, wenn dies zum Wohl des Kindes erforderlich ist.
(2) 1Wer nicht verheiratet ist, kann ein Kind nur allein annehmen. 2Ein Ehepaar kann ein Kind nur gemeinschaftlich annehmen. 3Ein Ehegatte kann ein Kind seines Ehegatten allein annehmen. 4Er kann ein Kind auch dann allein annehmen, wenn der andere Ehegatte das Kind nicht annehmen kann, weil er geschäftsunfähig ist oder das einundzwanzigste Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Rechtsprechung zu § 1741 BGB a.F.
14 Entscheidungen zu § 1741 BGB a.F. in unserer Datenbank:
- KG, 30.06.2017 - 6 W 25/17
Nachlasssache: Erbanspruch eines im Jahre 1966 adoptierten im Zeitpunkt des ...
- OLG Hamm, 24.09.2002 - 15 W 285/01
Voraussetzungen der Adoption durch einen Ehegatten allein
- OLG Hamm, 26.01.1999 - 15 W 464/98
Ausschluß der Adoption durch einen Ehegatten allein
- LSG Hessen, 10.03.1982 - L 3 U 1234/81
Waisenrente; Annahme an Kindes Statt; Annahme als Kind; Erlöschen; Volladoption
- OLG Jena, 01.09.1999 - 6 W 505/99
Adoption des eigenen Kindes
- BGH, 10.10.1996 - III ZR 205/95
Rückabwicklung eines wegen der Verpflichtung zur Schaffung eines Adeltstitels ...
- BGH, 08.02.1984 - IVb ZR 67/82
Gleichrangigkeit der Unterhaltsansprüche von Adoptivkindern
- VGH Baden-Württemberg, 21.04.1980 - I 2070/79
Belange der Bundesrepublik Deutschland - Grundsätze der Ausländerpolitik - ...
- BGH, 14.12.1988 - IVa ZR 231/87
Erbrecht eines im Ausland adoptierten Kindes; Anerkennung ausländischer ...
- BGH, 26.02.1986 - IVb ZB 57/82
Übertragung des Sorgerechts - Erledigung der Hauptsache in einem Amtsverfahren - ...
Querverweise
Auf § 1741 BGB a.F. verweisen folgende Vorschriften:
- Bürgerliches Gesetzbuch
- Familienrecht
- Verwandtschaft
- Annahme als Kind
- I. Annahme Minderjähriger
- § 1743