Sie sehen hier das BGB in der bis zum 31.12.2001 geltenden Fassung (vor Inkrafttreten der Schuldrechtsreform). Zur aktuellen Fassung von § 436 BGB.
Bürgerliches Gesetzbuch
2. Buch - Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 - 853) |
7. Abschnitt - Einzelne Schuldverhältnisse (§§ 433 - 853) |
1. Titel - Kauf. Tausch (§§ 433 - 515) |
I. Allgemeine Vorschriften (§§ 433 - 458) |
Alte Fassung
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Rechtsprechung zu § 436 BGB a.F.
55 Entscheidungen zu § 436 BGB a.F. in unserer Datenbank:
- VG Greifswald, 10.08.2017 - 3 A 2263/16
Heranziehung zu Anschlussbeiträgen (Schmutz- und Niederschlagswasser); ...
- VG Greifswald, 02.11.2017 - 3 A 1058/15
Kommunalbeitrag: Heranziehung zu Anschlussbeiträgen
- VG Greifswald, 24.08.2017 - 3 A 843/14
Anschlussbeiträgen für Schmutzwasser
- VG Greifswald, 10.08.2017 - 3 A 403/15
Freistellung einer öffentlich-rechtlichen Beitragspflicht in Erschließungsvertrag
- OLG Hamm, 05.05.1988 - 22 U 297/87
Erschließungskostenregelung im Grundstückskaufvertrag
- BGH, 18.02.2000 - V ZR 334/98
Ergänzende Auslegung eines Grundstückkaufvertrages hinsichtlich ...
- OLG Düsseldorf, 19.11.2001 - 9 U 48/01
Vertragliche Übernahme der Erschließungskosten beim Grundstückskauf führt zu ...
- LG Gießen, 18.02.1998 - 1 S 413/97
Bauträgervertrag: Erschließungskosten
- OLG Saarbrücken, 06.03.1991 - 1 U 116/90
- OLG Schleswig, 13.10.2000 - 14 U 49/00
Auslegung einer Klausel über die Tragung von Erschließungsaufwand in einem ...