Bürgerliches Gesetzbuch
2. Buch - Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 - 853) |
7. Abschnitt - Einzelne Schuldverhältnisse (§§ 433 - 853) |
1. Titel - Kauf. Tausch (§§ 433 - 515) |
I. Allgemeine Vorschriften (§§ 433 - 458) |
(1) Hat sich der Verkäufer einer beweglichen Sache das Eigentum bis zur Zahlung des Kaufpreises vorbehalten, so ist im Zweifel anzunehmen, daß die Übertragung des Eigentums unter der aufschiebenden Bedingung vollständiger Zahlung des Kaufpreises erfolgt und daß der Verkäufer zum Rücktritt von dem Vertrag berechtigt ist, wenn der Käufer mit der Zahlung in Verzug kommt.
(2) Die Vereinbarung eines Eigentumsvorbehalts ist nichtig, soweit der Eigentumsübergang davon abhängig gemacht wird, daß der Käufer Forderungen eines Dritten, insbesondere eines mit dem Verkäufer verbundenen Unternehmens, erfüllt.
Rechtsprechung zu § 455 BGB a.F.
239 Entscheidungen zu § 455 BGB a.F. in unserer Datenbank:
- BGH, 11.11.1970 - VIII ZR 242/68
Vollstreckung gegen Vorbehaltsverkäufer - § 455 BGB <Fassung bis 31.12.01> ...
- BGH, 01.07.1970 - VIII ZR 24/69
Klagebefugnis des Vorbehaltseigentümers
- BGH, 30.10.1985 - VIII ZR 251/84
Formularmäßige Vereinbarung der Fälligkeit der Restschuld bei unverschuldetem ...
- BGH, 09.07.1986 - VIII ZR 232/85
Warenverkauf unter Eigentumsvorbehalt durch den Gemeinschuldner; Ablehnung der ...
- BGH, 21.03.1996 - III ZR 106/95
Veräußerung eines unter einer aufschiebenden Bedingung erworbenen ...
- BGH, 07.12.1977 - VIII ZR 164/76
Buchgroßhändler Sammelrechnung I - § 455 BGB <Fassung bis 31.12.01> ...
- OLG Oldenburg, 30.06.2005 - 1 U 17/05
Streit über die Verteilung von auf zwei Konten eingezahlte Erlöse aus der ...
Zum selben Verfahren:
- BGH, 27.03.2008 - IX ZR 220/05
Kein Aussonderungsrecht der finanzierenden Bank aus abgetretenem ...
- LG Osnabrück, 15.04.2003 - 14 O 406/02
Zustimmung zur Auszahlung eines Guthabens von einem Sicherheitenerlöskonto; ...
- BGH, 27.03.2008 - IX ZR 220/05
- BGH, 19.12.2007 - XII ZR 61/05
Unangemessene Benachteiligung der Mieter und Käufer von ...