Aktiengesetz
Erstes Buch - Aktiengesellschaft (§§ 1 - 277) |
Zweiter Teil - Gründung der Gesellschaft (§§ 23 - 53) |
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(weggefallen)
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Änderung des Aktiengesetzes (Aktienrechtsnovelle 2016) vom 22.12.2015
Vorherige Gesetzesfassung
Änderungsübersicht
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
31.12.2015 | Gesetz zur Änderung des Aktiengesetzes (Aktienrechtsnovelle 2016) | 22.12.2015 |
§ 23Feststellung der Satzung
§ 24(weggefallen)
§ 25Bekanntmachungen der Gesellschaft
§ 26Sondervorteile; Gründungsaufwand
§ 27Sacheinlagen; Sachübernahmen; Rückzahlung von Einlagen
§ 28Gründer
§ 29Errichtung der Gesellschaft
§ 30Bestellung des Aufsichtsrats, des Vorstands und des Abschlußprüfers
§ 31Bestellung des Aufsichtsrats bei Sachgründung
§ 32Gründungsbericht
§ 33Gründungsprüfung; Allgemeines
§ 33aSachgründung ohne externe Gründungsprüfung
§ 34Umfang der Gründungsprüfung
§ 35Meinungs-
verschiedenheiten zwischen Gründern und Gründungsprüfern; Vergütung und Auslagen der Gründungsprüfer § 36Anmeldung der Gesellschaft § 36aLeistung der Einlagen § 37Inhalt der Anmeldung § 37aAnmeldung bei Sachgründung ohne externe Gründungsprüfung § 38Prüfung durch das Gericht § 39Inhalt der Eintragung § 40(weggefallen) § 41Handeln im Namen der Gesellschaft vor der Eintragung; Verbotene Aktienausgabe § 42Einpersonen-
Gesellschaft § 43(weggefallen) § 44(weggefallen) § 45Sitzverlegung § 46Verantwortlichkeit der Gründer § 47Verantwortlichkeit anderer Personen neben den Gründern § 48Verantwortlichkeit des Vorstands und des Aufsichtsrats § 49Verantwortlichkeit der Gründungsprüfer § 50Verzicht und Vergleich § 51Verjährung der Ersatzansprüche § 52Nachgründung § 53Ersatzansprüche bei der Nachgründung
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verschiedenheiten zwischen Gründern und Gründungsprüfern; Vergütung und Auslagen der Gründungsprüfer § 36Anmeldung der Gesellschaft § 36aLeistung der Einlagen § 37Inhalt der Anmeldung § 37aAnmeldung bei Sachgründung ohne externe Gründungsprüfung § 38Prüfung durch das Gericht § 39Inhalt der Eintragung § 40(weggefallen) § 41Handeln im Namen der Gesellschaft vor der Eintragung; Verbotene Aktienausgabe § 42Einpersonen-
Gesellschaft § 43(weggefallen) § 44(weggefallen) § 45Sitzverlegung § 46Verantwortlichkeit der Gründer § 47Verantwortlichkeit anderer Personen neben den Gründern § 48Verantwortlichkeit des Vorstands und des Aufsichtsrats § 49Verantwortlichkeit der Gründungsprüfer § 50Verzicht und Vergleich § 51Verjährung der Ersatzansprüche § 52Nachgründung § 53Ersatzansprüche bei der Nachgründung
Rechtsprechung zu § 24 AktG
4 Entscheidungen zu § 24 AktG in unserer Datenbank:
- BFH, 14.06.1978 - II R 3/71
Erhöhung der Kommanditeinlage - Kommanditgesellschaft - Gesellschaftsteuer - ...
- OLG Frankfurt, 04.04.2000 - 5 U 224/98
Verpflichtung einer Enkel-Aktiengesellschaft zur Erstellung eines ...
- BGH, 28.05.1956 - II ZR 251/55
Rechtsmittel
- LG Nürnberg-Fürth, 30.09.2004 - 1 HKO 8879/03
Rechtsmissbräuchliche Ausübung von Aktionärsrechten; Rechtsfolgen der ...
§ 24 AktG in Nachschlagewerken
- § 24 AktG wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
- Inhaberaktie