Aktiengesetz
Erstes Buch - Aktiengesellschaft (§§ 1 - 277) |
Zweiter Teil - Gründung der Gesellschaft (§§ 23 - 53) |
(1) Bei Bareinlagen muß der eingeforderte Betrag (§ 36 Abs. 2) mindestens ein Viertel des geringsten Ausgabebetrags und bei Ausgabe der Aktien für einen höheren als diesen auch den Mehrbetrag umfassen.
(2) 1Sacheinlagen sind vollständig zu leisten. 2Besteht die Sacheinlage in der Verpflichtung, einen Vermögensgegenstand auf die Gesellschaft zu übertragen, so muß diese Leistung innerhalb von fünf Jahren nach der Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister zu bewirken sein. 3Der Wert muß dem geringsten Ausgabebetrag und bei Ausgabe der Aktien für einen höheren als diesen auch dem Mehrbetrag entsprechen.
verschiedenheiten zwischen Gründern und Gründungsprüfern; Vergütung und Auslagen der Gründungsprüfer § 36Anmeldung der Gesellschaft § 36aLeistung der Einlagen § 37Inhalt der Anmeldung § 37aAnmeldung bei Sachgründung ohne externe Gründungsprüfung § 38Prüfung durch das Gericht § 39Inhalt der Eintragung § 40(weggefallen) § 41Handeln im Namen der Gesellschaft vor der Eintragung; Verbotene Aktienausgabe § 42Einpersonen-
Gesellschaft § 43(weggefallen) § 44(weggefallen) § 45Sitzverlegung § 46Verantwortlichkeit der Gründer § 47Verantwortlichkeit anderer Personen neben den Gründern § 48Verantwortlichkeit des Vorstands und des Aufsichtsrats § 49Verantwortlichkeit der Gründungsprüfer § 50Verzicht und Vergleich § 51Verjährung der Ersatzansprüche § 52Nachgründung § 53Ersatzansprüche bei der Nachgründung
Rechtsprechung zu § 36a AktG
47 Entscheidungen zu § 36a AktG in unserer Datenbank:
- FG Hessen, 24.03.2015 - 4 K 556/12
§ 63 AktG, § 8 Abs.3 S.2 KStG, § 171 Abs.11 AO, § 10 Abs.1 VwZG
- LG München I, 22.06.2022 - 5 HKO 16226/08
Grundsätze der angemessenen Barabfindung
- BGH, 06.12.2011 - II ZR 149/10
Zur Zulässigkeit von Vereinbarungen über den aktienrechtlichen ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Frankfurt, 06.07.2010 - 5 U 205/07
Aktienrechtlicher Differenzhaftungsanspruch
- OLG Frankfurt, 06.07.2010 - 5 U 205/07
- KG, 12.10.2015 - 22 W 77/15
Handelsregistersache: Überprüfung des im Rahmen der Sachkapitalerhöhung einer ...
- BFH, 11.02.2015 - X R 36/11
Spende an eine sog. Vorstiftung keine Sonderausgabe
- BGH, 15.10.2007 - II ZR 249/06
Umgehung der Kapitalschutzvorschriften durch Leistung einer freiwilligen Zahlung ...
Zum selben Verfahren:
- OLG München, 27.09.2006 - 7 U 1857/06
Leistung zur freien Verfügbarkeit des persönlich haftenden Gesellschafters einer ...
- OLG München, 27.09.2006 - 7 U 1857/06
- FG Münster, 28.09.2022 - 9 K 1869/20
Körperschaftsteuer - Zur Frage, ob die Zahlung eines Aktionärs an eine AG im ...
- LG Düsseldorf, 12.09.2017 - 16 O 560/05
Querverweise
Auf § 36a AktG verweisen folgende Vorschriften:
- Aktiengesetz (AktG)
- Aktiengesellschaft
- Gründung der Gesellschaft
- § 37 (Inhalt der Anmeldung)
- Verfassung der Aktiengesellschaft
- Hauptversammlung
- Stimmrecht
- § 134 (Stimmrecht)
- Satzungsänderung. Maßnahmen der Kapitalbeschaffung und Kapitalherabsetzung
- Maßnahmen der Kapitalbeschaffung
- Kapitalerhöhung gegen Einlagen
- § 188 (Anmeldung und Eintragung der Durchführung)