Einführungsgesetz BGB
4. Teil - Übergangsvorschriften (Art. 157 - 218) |
(1) 1Der Erwerb und Verlust des Eigentums sowie die Begründung, Übertragung, Belastung und Aufhebung eines anderen Rechts an einem Grundstück oder eines Rechts an einem solchen Recht erfolgen auch nach dem Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuchs nach den bisherigen Gesetzen, bis das Grundbuch als angelegt anzusehen ist. 2Das gleiche gilt von der Änderung des Inhalts und des Ranges der Rechte. 3Ein nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs unzulässiges Recht kann nach dem Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuchs nicht mehr begründet werden.
(2) Ist zu der Zeit, zu welcher das Grundbuch als angelegt anzusehen ist, der Besitzer als der Berechtigte im Grundbuch eingetragen, so finden auf eine zu dieser Zeit noch nicht vollendete, nach § 900 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zulässige Ersitzung die Vorschriften des Artikels 169 entsprechende Anwendung.
(3) Die Aufhebung eines Rechts, mit dem ein Grundstück oder ein Recht an einem Grundstück zu der Zeit belastet ist, zu welcher das Grundbuch als angelegt anzusehen ist, erfolgt auch nach dieser Zeit nach den bisherigen Gesetzen, bis das Recht in das Grundbuch eingetragen wird.
Rechtsprechung zu Art. 189 EGBGB
59 Entscheidungen zu Art. 189 EGBGB in unserer Datenbank:
- OLG Nürnberg, 17.08.2022 - 3 U 1440/22
Anspruch auf Notweg - Altdienstbarkeit nach gemeinem Recht
- OLG Karlsruhe, 12.11.2021 - 12 U 124/21
Begründung einer Grunddienstbarkeit im Jahr 1900 vor Anlegung der Grundbücher
- OLG Zweibrücken, 26.06.2003 - 3 W 79/03
Fortbestand einer Grunddienstbarkeit nach altem pfälzischen Recht
- LG Traunstein, 15.11.2019 - 6 O 933/19
Zum Erlöschen einer altrechtlichen Grunddienstbarkeit (Weiderecht) - Erfordernis ...
- OLG München, 17.02.2016 - 15 U 3001/14
Kein Bestehen einer Grunddienstbarkeit mangels Ausübung durch Bestehen eines ...
Zum selben Verfahren:
- LG Bayreuth, 22.10.1986 - 2 T 8/86
Gutgläubiger Grundstückserwerb bei altrechtlichen Dienstbarkeiten
- OLG Karlsruhe, 16.12.2021 - 12 U 392/20
Nachweis des Bestehens einer altrechtlichen Dienstbarkeit nach dem Badischen ...
- BVerwG, 29.08.2006 - 8 C 21.05
Vermögenswert; geschützter; geschützter Vermögenswert; Eigentum; ...
- OLG Düsseldorf, 08.11.1995 - 9 U 74/95
Altrechtliches Miteigentum an unvermessenen Wegeflächen