Siehe nun das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG).
Gesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit
Zweiter Abschnitt - Vormundschafts-, Familien-, Betreuungs- und Unterbringungssachen (§§ 35 - 70n) |
II. Vormundschafts- und Familiensachen (§§ 35b - 64) |
(1) Die Zuständigkeit für eine Verrichtung des Vormundschaftsgerichts, die nicht eine Vormundschaft oder Pflegschaft betrifft, bestimmt sich, soweit sich nicht aus dem Gesetz ein anderes ergibt, nach den Vorschriften der §§ 35b, 36 Abs. 1 bis 3; maßgebend ist für jede einzelne Angelegenheit der Zeitpunkt, in welchem das Gericht mit ihr befaßt wird.
(2) Steht die Person, deretwegen das Vormundschaftsgericht tätig werden muß, unter Vormundschaft, Betreuung oder Pflegschaft, so ist das Gericht zuständig, bei dem die Vormundschaft, Betreuung oder Pflegschaft anhängig ist.
Rechtsprechung zu § 43 FGG
308 Entscheidungen zu § 43 FGG in unserer Datenbank:
- OLG Schleswig, 19.10.2005 - 12 UF 225/04
Gewöhnlicher Aufenthalt: Wechsel des Aufenthaltsortes vier Mal jährlich
- OLG Hamburg, 10.07.2007 - 2 AR 7/07
- OLG Hamm, 19.09.1991 - 4 WF 283/91
Gewöhnlicher Aufenthaltsort eines Kindes in einem Vertragsstaat; Kein ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Hamm, 21.10.1991 - 4 WF 283/91
Vorläufige Anordnung auf Herausgabe eines Kindes; Anhängigkeit eines ...
- OLG Hamm, 21.10.1991 - 4 WF 283/91
- OLG Frankfurt, 02.02.1995 - 20 W 36/95
Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung; Einzelverrichtung; Vormundschaftsgericht; ...
- BGH, 14.05.1986 - IVb ARZ 19/86
Örtliche Zuständigkeit des Vormundschaftsgerichts; Durchsetzung einer ...
- OLG Bamberg, 01.07.1981 - 2 UF 75/81
Rechtsmittel der befristeten Beschwerde; Antrag auf Übertragung der elterlichen ...
- OLG Bamberg, 24.11.1999 - 2 UF 206/99
Vollstreckung US-amerikanischer Umgangsrechtsentscheidung - internationale ...
- BGH, 14.07.1956 - IV ZB 64/56
Interzonale Zuständigkeit des Vormundschaftsgerichts
- BayObLG, 09.04.1992 - 1Z BR 34/92
Mißbräuchliche Ausübung der elterlichen Sorge