Bundesrechtsanwaltsordnung
Vierter Teil - Die Rechtsanwaltskammern (§§ 60 - 91) |
Zweiter Abschnitt - Organe der Rechtsanwaltskammer (§§ 63 - 91) |
Erster Unterabschnitt - Vorstand (§§ 63 - 77) |
Zitiervorschläge
__paste_bez____paste_norm__ Bundesrechtsanwaltsordnung (https://dejure.org/gesetze/BRAO/__paste_norm__.html)
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§ 63Zusammensetzung des Vorstandes
§ 64Wahlen zum Vorstand
§ 65Voraussetzungen der Wählbarkeit
§ 66Verlust der Wählbarkeit
§ 67Recht zur Ablehnung der Wahl
§ 68Wahlperiode
§ 69Vorzeitiges Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes
§ 70Sitzungen des Vorstandes
§ 71Beschlussfähigkeit des Vorstandes
§ 72Beschlüsse des Vorstandes
§ 73Aufgaben des Vorstandes
§ 73aEinheitliche Stelle
§ 73bVerwaltungsbehörde für Ordnungswidrigkeiten
§ 74Rügerecht des Vorstandes
§ 74aAntrag auf anwaltsgerichtliche Entscheidung
§ 75Ehrenamtliche Tätigkeit des Vorstandes
§ 76Verschwiegenheits-
pflicht; Inanspruchnahme von Dienstleistungen § 77Abteilungen des Vorstandes
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pflicht; Inanspruchnahme von Dienstleistungen § 77Abteilungen des Vorstandes
Rechtsprechung zu § 67 BRAO
6 Entscheidungen zu § 67 BRAO in unserer Datenbank:
- AGH Bayern, 22.07.2021 - BayAGH III - 4 - 9/20
Amtsniederlegung eines Vorstandsmitglieds einer Anwaltskammer stellt keinen ...
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.11.2020 - 1 LB 611/18
Begrenzung der Arbeitsassistenz für schwerbehinderten Rechtsanwalt (hier: ...
- BGH, 02.11.2013 - AnwZ (Brfg) 10/13
Anwaltliches Berufsrecht: Aufwendungsersatzanspruch der Rechtsanwaltskammer für ...
- AGH Brandenburg, 29.11.2010 - AGH I 1/10
Einigung auf Zahlung einer Vergütung zwischen einem Abwickler und Abzuwickelnden ...
- LG Hamburg, 23.11.2007 - 608 KLs 3/07
Zur Amtsträgereigenschaft bei Verantwortlichen öffentlich-rechtlich organisierter ...
- AGH Bayern, 21.03.2023 - BayAGH III - 4 - 2/23
Ablehnung, Verfahren, BRAO, Kostenentscheidung, Verlust, Wiederholungswahl, Wahl, ...
Querverweise
Auf § 67 BRAO verweisen folgende Vorschriften:
- Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
- Gerichte in Anwaltssachen und gerichtliches Verfahren in verwaltungsrechtlichen Anwaltssachen
- Der Bundesgerichtshof in Anwaltssachen
- § 108 (Voraussetzungen für die Berufung zum Beisitzer und Recht zur Ablehnung)
- Die Bundesrechtsanwaltskammer
- Organe der Bundesrechtsanwaltskammer
- Satzungsversammlung
- § 191b (Wahl der stimmberechtigten Mitglieder der Satzungsversammlung)