Hier: Bundesdatenschutzgesetz in der bis zum 24. Mai 2018 geltenden Fassung
Zur neuen Fassung.
Deutschland

Bundesdatenschutzgesetz a.F.

In der Fassung der Bekanntmachung vom 14.01.2003 (BGBl. I S. 66)

zuletzt geändert durch Gesetz vom 30.10.2017 (BGBl. I S. 3618) m.W.v. 09.11.2017

Außer Kraft getreten am 25.05.2018 aufgrund Gesetzes vom 30.06.2017 (BGBl. I S. 2097)

Alte Fassung

Erster Abschnitt

§ 1 Zweck und Anwendungsbereich des Gesetzes

§ 2 Öffentliche und nicht-öffentliche Stellen

§ 3 Weitere Begriffsbestimmungen

§ 3a Datenvermeidung und Datensparsamkeit

§ 4 Zulässigkeit der Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung

§ 4a Einwilligung

§ 4b Übermittlung personenbezogener Daten ins Ausland sowie an über- oder zwischenstaatliche Stellen

§ 4c Ausnahmen

§ 4d Meldepflicht

§ 4e Inhalt der Meldepflicht

§ 4f Beauftragter für den Datenschutz

§ 4g Aufgaben des Beauftragten für den Datenschutz

§ 5 Datengeheimnis

§ 6 Rechte des Betroffenen

§ 6a Automatisierte Einzelentscheidung

§ 6b Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume mit optisch-elektronischen Einrichtungen

§ 6c Mobile personenbezogene Speicher- und Verarbeitungsmedien

§ 7 Schadensersatz

§ 8 Schadensersatz bei automatisierter Datenverarbeitung durch öffentliche Stellen

§ 9 Technische und organisatorische Maßnahmen

§ 9a Datenschutzaudit

§ 10 Einrichtung automatisierter Abrufverfahren

§ 11 Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten im Auftrag

Zweiter Abschnitt
Erster Unterabschnitt

§ 12 Anwendungsbereich

§ 13 Datenerhebung

§ 14 Datenspeicherung, -veränderung und -nutzung

§ 15 Datenübermittlung an öffentliche Stellen

§ 16 Datenübermittlung an nicht-öffentliche Stellen

§ 17 (weggefallen)

§ 18 Durchführung des Datenschutzes in der Bundesverwaltung

Zweiter Unterabschnitt

§ 19 Auskunft an den Betroffenen

§ 19a Benachrichtigung

§ 20 Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten; Widerspruchsrecht

§ 21 Anrufung der oder des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

Dritter Unterabschnitt

§ 22 Wahl und Unabhängigkeit der oder des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

§ 23 Rechtsstellung der oder des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

§ 24 Kontrolle durch die Bundesbeauftragte oder den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

§ 25 Beanstandungen durch die Bundesbeauftragte oder den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

§ 26 Weitere Aufgaben der oder des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

Dritter Abschnitt
Erster Unterabschnitt

§ 27 Anwendungsbereich

§ 28 Datenerhebung und -speicherung für eigene Geschäftszwecke

§ 28a Datenübermittlung an Auskunfteien

§ 28b Scoring

§ 29 Geschäftsmäßige Datenerhebung und -speicherung zum Zweck der Übermittlung

§ 30 Geschäftsmäßige Datenerhebung und -speicherung zum Zweck der Übermittlung in anonymisierter Form

§ 30a Geschäftsmäßige Datenerhebung und -speicherung für Zwecke der Markt- oder Meinungsforschung

§ 31 Besondere Zweckbindung

§ 32 Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses

Zweiter Unterabschnitt

§ 33 Benachrichtigung des Betroffenen

§ 34 Auskunft an den Betroffenen

§ 35 Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten

Dritter Unterabschnitt

§ 36 (weggefallen)

§ 37 (weggefallen)

§ 38 Aufsichtsbehörde

§ 38a Verhaltensregeln zur Förderung der Durchführung datenschutzrechtlicher Regelungen

Vierter Abschnitt

§ 39 Zweckbindung bei personenbezogenen Daten, die einem Berufs- oder besonderen Amtsgeheimnis unterliegen

§ 40 Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch Forschungseinrichtungen

§ 41 Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch die Medien

§ 42 Datenschutzbeauftragter der Deutschen Welle

§ 42a Informationspflicht bei unrechtmäßiger Kenntniserlangung von Daten

§ 42b Antrag der Aufsichtsbehörde auf gerichtliche Entscheidung bei angenommener Rechtswidrigkeit eines Beschlusses der Europäischen Kommission

Fünfter Abschnitt

§ 43 Bußgeldvorschriften

§ 44 Strafvorschriften

Sechster Abschnitt

§ 45 Laufende Verwendungen

§ 46 Weitergeltung von Begriffsbestimmungen

§ 47 Übergangsregelung

§ 48 Bericht der Bundesregierung

Anlage

Anlage (zu § 9 Satz 1)

Amtliche Anmerkung

Dieses Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (ABl. EG Nr. L 281 S. 31).

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