Sie sehen hier das BGB in der bis zum 31.12.2001 geltenden Fassung (vor Inkrafttreten der Schuldrechtsreform). Zur aktuellen Fassung von § 484 BGB.
Bürgerliches Gesetzbuch
2. Buch - Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 - 853) |
7. Abschnitt - Einzelne Schuldverhältnisse (§§ 433 - 853) |
1. Titel - Kauf. Tausch (§§ 433 - 515) |
II. Gewährleistung wegen Mängel der Sache (§§ 459 - 493) |
Alte Fassung
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Rechtsprechung zu § 484 BGB a.F.
3 Entscheidungen zu § 484 BGB a.F. in unserer Datenbank:
- OLG Köln, 25.08.2017 - 6 U 188/16
Rücktritt vom Kaufvertrag über ein Pferd wegen Rückenproblemen aufgrund Engstand ...
- BGH, 29.03.2006 - VIII ZR 173/05
Anforderungen an das Vorliegen eines Gewerbes des Verkäufers beim ...
- BSG, 25.05.1972 - 5 RKn 24/71
Rechtsweg - Klage gegen Verwaltungsakt - Rentenversicherung - Leistungsanspruch - ...